Kein Haftpflichtschutz bedeutet keine Zulassung. Als Fahrzeugbesitzer sind Sie dazu verpflichtet Ihr Fahrzeug zu versichern. Während die Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig sind, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Denn sie haftet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Ihr Fahrzeug entstehen.